Träger

ÜBER UNS

Der St. Johannisverein e. V. ist der Betriebsträger des Strahlunger Kindergartens „Kinderhaus St. Nikolaus“, Bauträger ist die Kirchenstiftung Strahlungen.

Die Vorstandschaft des St. Johannisvereins unterstützt ausdrücklich die Ausarbeitung der vorliegenden Konzeption. Denn sie vermittelt den Familien und anderen Interessierten die pädagogischen Zielsetzungen und Herangehensweisen, die in dieser Form nur für das „Kinderhaus St. Nikolaus“ gelten. Diese Konzeption ist es, die unseren Kindergarten von anderen Bildungseinrichtungen abhebt.

Sie dokumentiert schwarz auf weiß die inhaltlichen Schwerpunkte der erzieherischen Arbeit. Diese bilden sowohl für die Kinder und Eltern als auch für das pädagogische Personal die Grundlage für das tägliche gemeinsame Lernen und Spielen im Kindergarten und sind daher für die Mitarbeiter verbindlich. Für den Trägerverein selbst dient die Konzeption als Orientierungshilfe für Entscheidungen, die der Erziehungsarbeit vorgelagert sind.

Die Konzeption wurde vom pädagogischen Personal unseres Kindergartens gemeinsam erarbeitet, so dass der Teamgeist und die Identifikation mit den dort beschriebenen Zielen und Methoden nochmals gestärkt wurde.

Machen Sie sich also auf den nachfolgenden Seiten selbst einen Eindruck vom pädagogischen Profil des „Kinderhaus St. Nikolaus“!

Vorstand

ÜBER UNS

ALINA BECK

1. Vorsitzende

MELANIE BURGER

2. Vorsitzende

ELISABETH HAUER

Kassiererin

ANNIKA SCHULTHEIS

Schriftführerin

PFARRER DR. ANDREAS KREFFT

Geborenes Mitglied

Wir sind für Sie da

ÖFFNUNGSZEITEN

KINDERGARTEN & KRIPPE

Öffnungszeiten
Mo – Do  07:00 – 16:00 Uhr
Freitag  07:00 – 15:00 Uhr

Die Bring- und Abholzeiten sind
07:00 – 09:00 Uhr
11:30 – 13:00 Uhr
14:30 – 16:00 bzw. 15:00 Uhr (freitags)

HORT

Während der Schulzeit
Mo – Do  11:00 – 16:00 Uhr
Freitag    11:00 – 15:00 Uhr

In den Ferien
Mo – Do  07:00 – 16:00 Uhr
Freitag    07:00 – 15:00 Uhr

SCHLIESSTAGE

Das Team legt in Absprache mit dem Träger und dem Elternbeirat am Anfang des Kindergartenjahres die Schließtage fest. Diese bekommen alle Eltern ausgehändigt und überschreiten in keinem Fall 30 Tage.