Träger
ÜBER UNS
Der St. Johannisverein e. V. ist der Betriebsträger des Strahlunger Kindergartens „Kinderhaus St. Nikolaus“, Bauträger ist die Kirchenstiftung Strahlungen.
Die Vorstandschaft des St. Johannisvereins unterstützt ausdrücklich die Ausarbeitung der vorliegenden Konzeption. Denn sie vermittelt den Familien und anderen Interessierten die pädagogischen Zielsetzungen und Herangehensweisen, die in dieser Form nur für das „Kinderhaus St. Nikolaus“ gelten. Diese Konzeption ist es, die unseren Kindergarten von anderen Bildungseinrichtungen abhebt.
Sie dokumentiert schwarz auf weiß die inhaltlichen Schwerpunkte der erzieherischen Arbeit. Diese bilden sowohl für die Kinder und Eltern als auch für das pädagogische Personal die Grundlage für das tägliche gemeinsame Lernen und Spielen im Kindergarten und sind daher für die Mitarbeiter verbindlich. Für den Trägerverein selbst dient die Konzeption als Orientierungshilfe für Entscheidungen, die der Erziehungsarbeit vorgelagert sind.
Die Konzeption wurde vom pädagogischen Personal unseres Kindergartens gemeinsam erarbeitet, so dass der Teamgeist und die Identifikation mit den dort beschriebenen Zielen und Methoden nochmals gestärkt wurde.
Machen Sie sich also auf den nachfolgenden Seiten selbst einen Eindruck vom pädagogischen Profil des „Kinderhaus St. Nikolaus“!
Vorstand
ÜBER UNS
ALINA BECK
1. Vorsitzende
MELANIE BURGER
2. Vorsitzende
ELISABETH HAUER
Kassiererin
ANNIKA SCHULTHEIS
Schriftführerin
PFARRER DR. ANDREAS KREFFT
Geborenes Mitglied
Wir sind für Sie da
ÖFFNUNGSZEITEN
KINDERGARTEN & KRIPPE
Öffnungszeiten
Mo – Do 07:00 – 16:00 Uhr
Freitag 07:00 – 15:00 Uhr
Die Bring- und Abholzeiten sind
07:00 – 09:00 Uhr
11:30 – 13:00 Uhr
14:30 – 16:00 bzw. 15:00 Uhr (freitags)
HORT
Während der Schulzeit
Mo – Do 11:00 – 16:00 Uhr
Freitag 11:00 – 15:00 Uhr
In den Ferien
Mo – Do 07:00 – 16:00 Uhr
Freitag 07:00 – 15:00 Uhr
SCHLIESSTAGE
Das Team legt in Absprache mit dem Träger und dem Elternbeirat am Anfang des Kindergartenjahres die Schließtage fest. Diese bekommen alle Eltern ausgehändigt und überschreiten in keinem Fall 30 Tage.